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Barrierefreiheitserklärung

orjicloud IT-Solutions ist bemüht, seine digitale Plattform orjicloud Health im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand: Juni 2026

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Stand der Barrierefreiheit
  3. Nicht barrierefreie Inhalte
  4. Erstellung dieser Erklärung
  5. Feedback und Kontakt
  6. Durchsetzungsverfahren

1. Geltungsbereich

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website orjicloud Health in ihrer aktuell veröffentlichten Version. Die Plattform steht sowohl als Landing Page als auch als Web-Applikation für registrierte Nutzer bereit.

Als medizinisches Kompetenznetzwerk für Fachärzte ist uns die Zugänglichkeit unserer Anwendung ein besonderes Anliegen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

2. Stand der Barrierefreiheit

Diese Web-Applikation ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 teilweise konform.

Die Konformität bezieht sich auf die Kriterien der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Konformitätsstufe AA.

Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:

  • Strukturierte HTML-Semantik mit ARIA-Landmarks und korrekten Überschriften-Hierarchien
  • Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 AA (Kontrastverhältnis mindestens 4.5:1 für Text)
  • Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren (:focus-visible)
  • Skalierbare Schriftgrößen ohne Verlust von Inhalten oder Funktionalität (bis 200 %)
  • Alt-Texte für informative Bilder und dekorative Markierungen (aria-hidden)
  • Formular-Fehlererkennung und -korrektur mit zugänglichen Fehlermeldungen (aria-live, role="alert")
  • Sinnvolle Linktexte (keine „Hier klicken"-Links)
  • Responsives Design für mobile Endgeräte und verschiedene Bildschirmgrößen

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente und Exporte: Exportierte Fallbesprechungen und Berichte können in ausgewählten Formaten noch nicht vollständig barrierefrei sein.
  • Interaktive Diagramme und Visualisierungen: Einige datengetriebene UI-Komponenten bieten derzeit noch keine textuelle Alternative.
  • Videoinhalte: Eingebettete Videoinhalte verfügen möglicherweise nicht über Untertitel oder Audiodeskription.
  • Drittinhalte: Einige von Drittanbietern bereitgestellte Komponenten (z.B. Schriftart-CDN) können partiell von den Barrierefreiheitsanforderungen abweichen.

Wir arbeiten aktiv daran, diese Barrieren in zukünftigen Updates zu beseitigen.

Unverhältnismäßige Belastung

Gemäß BITV 2.0 kann eine vollständige barrierefreie Aufbereitung bestimmter, von Nutzern generierter Inhalte (z.B. hochgeladene medizinische Bilddokumente, eingebettete Fachliteratur) eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 Abs. 1 BITV 2.0 darstellen. Wir prüfen regelmäßig, ob technische Fortschritte eine wirtschaftlich vertretbare Umsetzung ermöglichen.

4. Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2026 erstellt und zuletzt am 12. Juni 2026 aktualisiert.

Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung durch interne Tests und Prüfungen unter Verwendung folgender Werkzeuge:

  • Manuelle Prüfung mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver)
  • Tastatur-Navigationstests
  • Kontrast-Analyse-Tools
  • HTML-Validatoren und ARIA-Prüfwerkzeuge

5. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Plattform auffallen, wenden Sie sich bitte an unseren Barrierefreiheitsbeauftragten:

orjicloud IT-Solutions
Oberes Biberfeld 2
86653 Monheim
E-Mail: accessibility@orjicloud.de

Wir nehmen Ihr Feedback ernst und bemühen uns, berechtigte Anliegen zeitnah zu bearbeiten. Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und teilen Sie uns mit, welche Hilfsmittel (z.B. Screenreader) Sie nutzen.

6. Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb einer angemessenen Frist zufriedenstellend bearbeitet wird, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. In Bayern ist dies die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Winzererstraße 9
80797 München
Telefon: +49 89 1261-2799
E-Mail: behindertenbeauftragte@stmas.bayern.de

Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Eine rechtliche Vertretung ist nicht erforderlich.

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